Bundestag debattierte das Fahrradland

Der Bundestag diskutierte einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der die schnelle Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans fordert. Auch der ADFC kritisiert den lahmen Ausbau der Radinfrastruktur und fehlende Impulse aus dem Verkehrsministerium.

eRadschnellweg Goettingen, Nikolausberger-Weg Stadt Goettingen
eRadschnellweg Goettingen, Nikolausberger-Weg Stadt Goettingen © Christoph Mischke

Am 8. Februar diskutierte der Bundestag über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP). Die Union kritisierte die Bundesregierung für fehlendes Engagement bei der Förderung des Radverkehrs. Sie fordert ein Gesetz zur Umsetzung des Radverkehrsplans und eine Weiterentwicklung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Der Nationale Radverkehrsplan stellt die Strategie der Bundesregierung zur Förderung des Radverkehrs dar. Der NRVP 3.0 wurde 2021 vom Bundeskabinett beschlossen. Seine Ziele sind u. a. lückenlose Radverkehrsnetze mit sicherer und attraktiver Infrastruktur in der Stadt und auf dem Land, zudem soll das Fahrrad das Verkehrsmittel der Wahl im Berufsverkehr sein. Dafür sollen ein moderner Rechtsrahmen und eine ausreichende Finanzierung geschaffen werden.

Schleppender Ausbau, fehlende Impulse

Der ADFC kritisiert, dass der Ausbau der Radinfrastruktur nur schleppend vorangeht und Impulse seitens des Bundes­verkehrsministeriums für das Rad fehlen, u. a. die Reform des Straßenverkehrsgesetzes.         

„Die Union hat Recht – das Fahrradland, das Deutschland laut Nationalem Radverkehrsplan bis 2030 werden will, ist noch nicht mal als Silberstreif am Horizont erkennbar. Gut, dass die Opposition das jetzt erkannt hat und der Ampel Druck macht, die Umsetzung des Radverkehrsplans per Gesetz voran zu treiben und das Straßenverkehrsgesetz zu reformieren“, sagte ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider im Vorfeld der Debatte.

Debatte im Bundestag 

In der Debatte herrschte bei den demokratischen Parteien im Prinzip große Einigkeit: Der Ausbau einer attraktiven und sicheren Radinfrastruktur müsse schneller vorangehen. Kommunen müssten finanziell besser unterstützt werden und bräuchten rechtlich mehr Entscheidungsfreiheit durch eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes. Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 solle umgesetzt werden, auch das Sonderprogramm Stadt und Land wurde mehrfach lobend erwähnt.

Die Koalitionsparteien versicherten, dass sie weiter daran arbeiten, den Radverkehr im Land voranzubringen und die Oppositionsparteien forderten mehr Taten ein. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion wurde an den Verkehrsausschuss überwiesen.

ADFC: Lichtjahre von lückenlosen Netzen entfernt

Auch von den anvisierten lückenlosen Radwegenetzen sei Deutschland noch Lichtjahre entfernt und der Ausbau der Radinfrastruktur komme kaum voran, so ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider. „Nicht einmal 50 Kilometer Radschnellwege gibt es, gebraucht werden nach unserer Schätzung mindestens 2.000. Es fehlen zehntausende Kilometer Alltagsradwege in den Kommunen und rund 1,5 Millionen Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen“, sagte sie.

Es gebe weiterhin keine einladenden Bedingungen zum Radfahren und so bleibe das Radfahren in Deutschland auch im zweiten Amtsjahr von Bundesverkehrsminister Volker Wissing eine Mutprobe, so Schneider.

Massiv verfehlte Klimaziele

„Angesichts der massiv verfehlten Klimaziele und der riesigen Platzprobleme im Verkehr müssen völlig neue Ziele als gleichrangig im StVG festgeschrieben werden – nämlich der Klimaschutz und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. So steht es auch im NRVP, aber der Minister tut es nicht. Wissings Fahrradland krankt vor allem am Unwillen, das überholte Straßenverkehrsgesetz verkehrswendetauglich zu reformieren“, sagte Ann-Kathrin Schneider.   

Schon bei Verabschiedung des Nationalen Radverkehrsplans Mitte 2021 hatte der ADFC kritisiert, dass dem Plan quantifizierte Ziele für den Modal Shift – Verlagerung von Autofahrten auf das Fahrrad – fehlten. Des Weiteren fehlen ein Umsetzungsplan mit Zahlen zum aktuellen Ausbaustand der Radinfrastruktur sowie Zielzahlen. Die Bundesregierung sagt zwar, dass sie „lückenlose Radwegenetze“ will, aber nicht, was das eigentlich ist, wo wie viele Kilometer fehlen und welche Ausbauprojekte prioritär sind.

Konkrete Ziele fehlen

Die politische Bundesgeschäftsführerin des ADFC, Ann-Kathrin Schneider, sagte: „Die Union kritisiert zu Recht, dass die Pläne der Bundesregierung zur Fahrradförderung denkbar unkonkret sind. Und sie fordert zu Recht ein Gesetz zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans, die Weiterentwicklung des Straßenverkehrsgesetzes, eine verbindliche Bedarfsplanung, die Festlegung messbarer Ziele für den Ausbau der Radinfrastruktur und eine gesetzlich gesicherte langfristige Finanzierung.“

Der ADFC fordert die Planungsbeschleunigung für Radinfrastrukturprojekte. Planungsverfahren müssen verkürzt, Förderverfahren vereinfacht werden. Das aktuelle StVG zwingt Kommunen dazu, die Einrichtung von Radwegen und Radfahrstreifen aufwändig zu begründen und behindert damit die Arbeit der Planerinnen und Planer, von denen es ohnehin schon viel zu wenige gibt.

Mehr Tempo bei Reform und beim Ausbau ist notwendig

Auch durch die Reform des Straßenverkehrsgesetzes lässt sich der Bau von Radwegen beschleunigen, wenn die Paragraphen 1 und 6 des Straßenverkehrsgesetzes um die Ziele des Klimaschutzes und der städtebaulichen Entwicklung ergänzt werden und diese als gleichrangig ins Gesetz integriert werden.

Wie die CDU fordert auch der ADFC, mehr Tempo bei der Reform des Straßenverkehrsgesetzes und mehr Tempo beim Ausbau der Radwege in Deutschland.

aktualisiert am 9.2.2023


Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular
https://panketal.adfc.de/neuigkeit/bundestag-debattiert-das-fahrradland

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt